Heilpädagogische Tagesstätte Unterhaching

Heilpädagogische Tagesstätte „G“ in Unterhaching

Die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Bedürfnisse der Kinder und Jugend­lichen sind Ausgangspunkt für unsere Förderung und Betreuung.

In sieben überschaubaren Gruppen lernen die Kinder und Jugendlichen auf spielerische Weise oder im praktischen Alltagshandeln. Innerhalb der Gruppe werden unterschiedliche Alltags- und Spielsituationen gelebt. Der Gruppen Alltag wird individuell nach den Bedürfnissen der Kinder gestaltet. Die Kinder lernen, sich auf die Anforderungen einer Gruppe einzustellen und mit ihren behinderungsbedingten Einschrän­kungen zurechtzukommen. Wir möchten die Kinder dazu be­fähigen, sich soweit wie möglich von Fremdbestimmung und Abhängigkeiten zu lösen und wollen so ihr Zutrauen zu sich selbst stärken. Das Einzugsgebiet unserer HPT ist der südliche Landkreis München und in Ausnahmefällen das südliche Stadtrandgebiet.

Wir betreuen und fördern …

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Schulalter
  • Schüler, die das Förderzentrum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besuchen, diese haben vom Schuleintritt bis zur Beendigung der Schulzeit die Möglichkeit, in unsere Heilpädagogische Tagesstätte zu kommen

Wir sind ein Team von …

  • Pädagogischen Fachkräften (Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen oder vergleichbare Qualifikationen).
  • Darüber hinaus arbeiten wir gruppen- und einzeltherapeutisch mit Fachdiensten aus den Bereichen Psychologie, Ergotherapie, Heilpädagogik, Psychomotorik, Logopädie, Physiotherapie, Musiktherapie sowie Kunst- und Spieltherapie zusammen

Wir bieten …

  • Förderung in der Bezugsgruppe
  • gruppenübergreifende Teilnahme an vielfältigen Förder- und Freizeitangeboten
  • übergreifende Einzelförderungen/-therapien durch unsere Fachdienste
  • Abstimmung der einzelnen Maßnahmen
  • enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften des Förderzentrums
  • kontinuierlichen Austausch mit den Eltern über die Entwicklung des Kindes Zuhause und in der Tagesstätte
  • regelmäßige Elterngespräche und Elternabende und jahreszeitlich orientierte Veranstal­tungen bieten dazu die Plattformen
  • Freude und Spaß beim Lernen sowie Begegnungsmöglichkeiten mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung

Wer übernimmt die Kosten?

  • Bezirk Oberbayern als Leistung der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII §§ 53, 54
  • bei Anerkennung des Bedarfs übernimmt der Bezirk Oberbayern zudem die für den Einrichtungsbesuch notwendigen und angemessenen Fahrtkosten.
  • die Eltern zahlen lediglich die Essenskosten für das Mittagessen pro Anwesenheitstag des Kindes selbst, in der Höhe der sog. „häuslichen Ersparnis“.
  • Medizinische Leistungen werden über einen Behandlungsplan für Tagesstätten vom behandelnden Arzt verordnet und mit den zuständigen Krankenkassen abgerechnet.

Haben Sie Fragen zu den Aufnahmemodalitäten / – voraussetzungen? Rufen Sie uns gerne an.

 

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